Geschichte
Die Gemeinde kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. 1267 als
Bergwaldesdorpp erstmals urkundlich erwähnt, fiel das spätere
Bergsdorf im Laufe der Jahrhunderte immer wieder an neue Eigentümer.
Es gehörte zu Löwenberg, welches der Bischof von Brandenburg im
Jahre 1270 von den Markgrafen abgetreten erhielt, 1514 - 1529 v. Arnim zu
Gerswalde und Zehdenick bzw. zu Boitzenburg, 1460 bis nach 1745 an v. Bredow
zu Löwenberg, Hoppenrade und Liebenberg und 1652 wurden Teile an
v. Hertefeld zu Liebenberg veräußert. Am 19. April 1828 ist Bergsdorf
als selbständiges Rittergut eingetragen.
Die evangelische Kirche ist ein imposanter Feldsteinbau aus dem Jahr 1248
und wurde 1713 sowie um 1900 erneuert. 1870 bekam die Kirche eine Orgel.
Das 1730 erbaute Sommerdomizil der Grafen zu Eulenburg, wurde vom
Künstlerehepaar Mühlenhaupt umgebaut und dient als Kultur- und
Arbeitsstätte. Das Wohnhaus ist zugleich auch als Museum.
Das Straßenangerdorf Bergsdorf ist in den vergangenen Jahren als Künstlerdorf bekannt
geworden wegen des Kurt-Mühlenhaupt-Museums. Der Maler und Bildhauer,
ein Berliner Original, hatte sich Anfang der Neunziger auf einen Gutshof
zurückgezogen. Neben der "Saal-Presse Bergsdorf", einer
künstlerischen Druckerei für Hoch-, Stein- und Kupferdruck,
ist aber auch noch der bekannte Maler und Grafiker Fritz Best im
märkischen Dorf anzutreffen.
Im September 2001 stimmte die Gemeinde über eine Fusion mit der
Stadt Zehdenick ab. Seit dem 01.01.2002 ist Bergsdorf nun ein Ortsteil
der Stadt Zehdenick. Seit dem 17. Januar 2003 dient ein bis 1974 als
Dorfschule genutztes Gebäude wieder als Gemeindezentrum.
(Quelle: Fremdenverkehrsbüro des FVV Zehdenick e.V.)
Zahlen und Fakten
Einwohner: 473, davon 239 weiblich, 234 männlich (Quelle: www.zehdenick.net vom 08.05.2010)
Fläche: 1.264,35 ha (Quelle: Landratsamt, Stand 30.09.99),
Straßenangerdorf
geografische Position: 52,91667 / 13,26667
Einwohner je ha: 0,37
Ortsvorsteher: Hans-Joachim Bodien(CDU)
Ortsbeirat: Herr Andreas Sohny (parteilos); Hiltraud Lehmann (Wählergruppe LGU)
|